Auch nach elf Jahren rufen weniger als 30% der Leistungsberechtigten aktiv Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab.

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte bis Juni 2020 monatlich die aktuellen Zahlen zu der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets (Bundesagentur für Arbeit) aus dem Rechtskreis SGB II. Diese sind aus unserer Sicht repräsentativ für den aktuellen Stand um das BuT. Seit 2021 werden die Daten auf Jahresbasis veröffentlicht.*

Schluss mit Heimlichkeiten

Gerechtebildung.de fasst diese Daten zusammen und stellt sie erstmals für alle verständlich dar. Jede Einrichtung, Behörde, Ministerium, Jobcenter und Privatperson kann prüfen, wie gut es in der eigenen Region um die Inanspruchnahme steht. Ein einfaches „Bei uns ist alles super.“, wird es so ab jetzt nicht mehr geben.

Die Grafik:

Bitte wählen Sie eine Region, eine Leistungsart und eine Altersgruppe aus.

Total %

Seit Mitte 2020 werden die Zahlen nur noch auf Jahresbasis veröffentlicht. In der Außendarstellung erfolgte dieser Schritt, zur Vereinfachung der Datenabfrage. Im Ergebnis wird die Lage um das BuT somit verschleiert. 

Zur Erklärung: Besonders die „Leistungsart Schulbedarf“ wird bundesweit häufig „abgerufen“. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine aktive Inanspruchnahme durch die Leistungsberechtigten, sondern um eine halbjährliche (zum Teil) automatische Auszahlung durch die Leistungsstellen. In der jährlichen Darstellung fällt diese Leistung nun bei Abfragen nach „Mit Anspruch auf mindestens eine Leistungsart“ besonders ins Gewicht, da unterstellt wird, dass die Gruppe der Empfänger_innen dieser Leistung das BuT aktiv in Anspruch genommen hat. Dass das nicht so ist, offenbart ein Blick ins Detail: Leistungsarten wie „soziale und kulturelle Teilhabe“ oder Unterstützungsleistungen für Schulausflüge werden nach wie vor nicht durch die Leistungsberechtigten in Anspruch genommen. Am generellen Zustand hat sich also nichts geändert.

Die Grafik:

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1.500.000
Kinder und Jugendliche

könnten zusätzlichen Zugang zu Bildung und Teilhabe erhalten und so eine faire Chance bekommen.

Unsere Forderungen:

  • Öffentlichkeitswirksame und bundesweit koordinierte Kampagne für das Bildungspaket
  • Errichtung einer überregionalen BuT-Beratungsstelle, um Familien aufzuklären (analog zu www.but-beratung.de)
  • Verpflichtung der Kreise und Kommunen zur Steigerung der Abrufquoten
  • Digitalisierung des Antragsverfahrens
  • Ernennung einer (durch die Bundesregierung) beauftragten verantwortlichen Person,
    zur Durchführung aller notwendigen Maßnahmen

Anfang 2011 wurde das sog. Bildungs- und Teilhabepaket (umgangssprachlich auch “BuT”) ins Leben gerufen. Die Intention: Kindern und Jugendlichen, die in Familien leben, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, zu besseren Bildungs- und Teilhabechancen zu verhelfen.

Einzelne „Leuchtturm“-Kommunen, die mit individuellen Systemen die Akzeptanz steigern konnten, bleiben nach elf Jahren leider die Ausnahme. In der Realität sind die Quoten der Mittel, die nicht automatisch ausgezahlt werden,  unterhalb von 10%. 

Für viele Kinder und Jugendliche steht diese Zahl stellvertretend für vertane  Chancen: Versäumte Klassenfahrten, leere Mägen, schlechte Schulnoten, Nachmittage vor dem Fernseher,  Alleinsein. Und langfristig auch für Perspektivlosigkeit, Krankheit und auch generationsübergreifende Armut.

Die Inanspruchnahme scheitert an sprachlichen Barrieren, Scham und Unkenntnis. Häufig haben Betroffene auch schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter oder Sozialamt gemacht und meiden zusätzliche Kontakte.

Darüber hinaus ist das BuT (trotz einer gesetzlichen Beratungspflicht) keine Primärleistung und bekommt deshalb in den Beratungsgesprächen der Träger nicht die notwendige Aufmerksamkeit.

„Wenn am Ende der Beratung noch zwei Minuten übrig sind, dann weisen wir kurz darauf hin.“ (ungenannte Mitarbeiterin eines Jobcenters).

Wenn die Umsetzung erfolgreich gelingen würde, dann hätten über 1,5 Mio.  antragsberechtigte Kinder und Jugendliche Zugang zu unterschiedlichsten Leistungen. Neben einem warmen Mittagessen und der halbjährlichen Unterstützung beim Schulbedarf, können auch ein- und mehrtägige Klassenfahrten, Beförderung zur Schule, Lernförderung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben finanziell unterstützt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit erläutert in den methodischen Hinweisen, dass (aus ihrer Sicht) die Daten nicht geeignet sind, um die Quote der Inanspruchnahme zu ermitteln. Solange jedoch keine besseren Daten zur Verfügung stehen, werden wir diese weiter als repräsentativ für die Inanspruchnahme zu Verfügung stellen. Aus unserer Perspektive ist es die Aufgabe der Leistungsträger für Transparenz zu sorgen. Und es ist unsere Aufgabe als Zivilgesellschaft die Lage transparent darzustellen.

Weniger als 30% nutzen das BuT

  • Inanspruchname 30% 30%

72% der anspruchsberechtigten Personen (bzw. 76%, Median) nehmen keine der Leistungen in Anspruch, die nicht automatisch ausgezahlt werden. Das heißt, zwei von drei Kindern oder Jugendlichen bleibt die dringend benötigte Unterstützung verwehrt. Die Betroffenen wachsen unter massiv erschwerten Bedingungen auf, die eine erfolgreiche Teilhabe und einen positiven Start ins spätere Erwachsenenleben oft in weite Ferne rücken.

Bundesweite prozentuale Abrufquote BuT in den Jahren Dezember 2015 bis Oktober 2020. Alle Leistungen und alle Altersgruppen.

Zahlen lügen nicht

Wenn Kindern der Zugang zu Angeboten, die ihre Entwicklung fördern, erschwert oder unmöglich gemacht wird, dann ist das Unrecht. Seit Jahren weisen Verbände, Studien und Statistiken auf die Schieflage hin und trotzdem ändert sich nichts.

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Folgen von Armut

Diverse Studien zeigen, welchen Einfluss das Aufwachsen unter Armutsbedingungen auf Kinder hat. Die finanzielle Situation der Familien hat unmittelbare Auswirkungen auf unterschiedlichste Bereiche. Neben dem Wohnumfeld zum Beispiel auch auf sportliche und körperliche Aktivitäten und damit sowohl die physische als auch psychische Gesundheit der Kinder. Darüber hinaus wird das Verhalten im Umgang mit Medien negativ beeinflusst und der Zugang zu non-formaler Bildung erschwert (vgl. Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche, bertelsmannstiftung).

Das Bildungs- und Teilhabepaket hat das Potenzial, eine Entlastung für diese Familien zu sein. Doch um die Leistungen wirklich in Anspruch nehmen zu können, muss der Zugang deutlich vereinfacht werden.

Bisherige Änderungsversuche, wie das Starke-Familien-Gesetz, konnten keine wirkliche Verbesserung bewirken. Darüber hinaus mangelt es sowohl an einem öffentlichen Bewusstsein, als auch an einem erkennbaren Veränderungs- und Gestaltungswillen auf Bundesebene. 

Kleine Änderungen – große Effekte

Kinder und Jugendlichen haben ein Recht, realen Zugang zu den Leistungen zu haben. Dafür müssen Kapazitäten gebündelt und koordiniert werden. 

Um die Jobcenter, Sozialämter und sonstige Träger zu entlasten, wäre die Errichtung einer zentralen, bundesweiten BuT-Beratungsstelle ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Aufgabe der Träger (Jobcenter) wäre es,  antragsberechtigte Personen zu identifizieren und an die Stelle zu verweisen. Für die Familien bedeutet eine BuT-Beratungstelle:

  • Angst- und stigmatisierungsfreie Kontaktaufnahme
  • Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem BuT
  • Individuelle, mehrsprachige Unterstützung
  • Umfassende Beratung zum BuT, themenübergreifend
  • Finanzielle Entlastung
  • Zukunftsperspektiven für Kinder

Prof. Dr. Vanessa-Isabelle Reinwand-Weiss

Direktorin der Bundesakademie für kulturelle Bildung in Wolfenbüttel

„10 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket haben gezeigt, dass die Idee zur Förderung kultureller Teilhabegerechtigkeit wichtig und richtig ist, aber die Umsetzung schlecht. Die Idee der Bildungsgerechtigkeit sollte nicht an Verwaltungsstrukturen scheitern!“

Dr. Simone Weyers

Forscherin der Medizinsoziologie, Universitätsklinikum Düsseldorf

„Kinder armer Familien haben von Anfang an schlechtere Gesundheitschancen als ihre Altersgenossen aus sozioökonomisch besser gestellten Familien. Das ist eine inakzeptable Ungerechtigkeit für ein Land mit so vielen Ressourcen. Wir müssen diese Kinder und ihre Familien unterstützen, z.B. mit Bildungsangeboten, finanziellen Anpassungen und strukturellen Maßnahmen.“

Dr. Michael Retzar

Erziehungswissenschaftler an der Philipps-Universität Marburg

„Bildung und Kultur sollen allen Kindern und Jugendlichen Chancen eröffnen. Dazu müssen Teilhabebarrieren so gering wie möglich sein.“

Prof. Dr. Christoph Butterwegge

Professor, Hochschullehrer, Ungleichheitsforscher

Dr. Carolin Butterwegge

Sozialwissenschaftlerin

„Die Regelbedarfe der Kinder im Sozialgeldbezug (Hartz IV) müssen endlich sachgerecht und nachvollziehbar ermittelt werden. Sie dürften erheblich höher als bisher ausfallen und sollten alles umfassen, was bisher über das Bildungs- und Teilhabepaket eigens beantragt werden musste.“

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Diese Seite wurde von der gemeinnützige Organisation Librileo gUG ins Leben gerufen, um auf die Missstände aufmerksam zu machen. Librileo arbeitet seit mehr als sechs Jahren im direkten Umfeld des BuT und verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Ministerien, Kommunen, Trägern, Anbietern und Familien. Vor allem der Kontakt zu den Familien bestätigt uns in der Auffassung, dass alle Kinder faire Chancen verdient haben.

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